Eine Weiterentwicklung des FC Wacker Innsbruck in wirtschaftlicher und sportlicher Hinsicht ist nur dann möglich, wenn sich der Verein nicht in regelmäßigen Abständen mit einem im Vergleich zu anderen Bundesligisten mangelhaften infrastrukturellen Umfeld auseinandersetzen muss. Denn während andere Teilnehmer an der Bundesliga diverse Vorzüge der kostengünstigen Nutzung der Infrastruktur, Erschließung neuer Einnahmequellen etc. genießen können, musste sich der FC Wacker Innsbruck stets mit der Behebung solcher offensichtlichen Defizite auseinandersetzen.
Kreativität und Innovationsfreude bedingen jedoch in erster Linie Handlungs- und Entscheidungsfreiheit im Rahmen der eigenen Geschäftsgebarung. Fehlende Entwicklungsmöglichkeiten, sowohl einnahme-, als auch ausgabeseitig, hemmten jedoch bisher ein gesundes Wachstum des FC Wacker Innsbruck.
Es ist eine Schande
mit welchen Lügen hier schon seit der Vereinsgründung im Jahr 2002 dauernd Meinungsmanipulationen über öffentliche Steuergelder mit dem Medienpartner betrieben wird. Solche Aussagen haben nur den gezielten Zweck, das Image des Vereins in der Öffentlichkeit zu untergraben, um weiterhin mit undurchsichtigen Machenschaften den Verein in Geiselhaft zu halten.
Josef Gunsch (Präsident): 38 Jahre, Geschäftsführer und Gesellschafter des erfolgreichen Infrarot-Kabinen-Herstellers "Physiotherm".
Peter Margreiter (Marketing): 38 Jahre, Marketingchef bei Physiotherm.
Manfred Waldauf (Finanzen): 38 Jahre, Prokurist bei Physiotherm (Finanzen).
Andreas Perger (Infrastruktur Stadion): 42 Jahre, Hotelier in Innsbruck (Leipziger Hof, Basic Hotels), war schon 2004-2007 Vorstand unter Obmann Stocker
Georg Hetzenauer (Vertrieb): 37 Jahre, Geschäftsführer der Veranstaltungsagentur AlpEvents.
Der Verfassungsgerichtshof hat im Zuge des Verfahrens um die Vergabe der Fernsehrechte in Österreich am 20.12.2005 feststellte, dass die österreichische Bundesliga im öffentlichen Interesse steht, dadurch ist der Bundesligaverein FC Wacker Innsbruck ein Teil der Gesellschaft. Die Aufgabe der Politik ist daher, für die notwendigen Rahmenbedingungen zu sorgen, damit im Sinne des Breitensports auch Spitzensport möglich ist. Dies kann aber nicht die Legitimation dafür sein, den FC Wacker Innsbruck als politische Vorfeldorganisationen zu benützen oder in deren Netzwerke zu vereinnahmen.
V e r e i n b a r u n g
über die Subventionierung und das Sponsoring
des Vereins FC Wacker Innsbruck
ab Ende Bundesligaspielzeit 2012/13
abgeschlossen zwischen
1. Stadt Innsbruck (kurz Stadt)vertreten durch Bürgermeisterin
Mag.a Christine Oppitz-Plörer
Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck
und
2. FC Wacker Innsbruck (kurz Wacker)(ZVR 180936836)
vertreten durch Präsidenten
Kaspar Plattner und
Finanzreferenten Franz Thurner
Stadionstraße 1b
6020 Innsbruck
wie folgt:
P r ä a m b e l
1. Eingedenk der hundertjährigen Tradition, der sportlichen Erfolge (u.a. zehnfacher Landesmeister, siebenfacher Cupsieger u.v.m.), des hohen Grades an Identifizierung breiter Teile der fußballbegeisterten Tiroler Bevölkerung mit dem Verein Wacker,
2. im Bewusstsein, dass Breitensport eine wesentliche Voraussetzung für Spitzensport darstellt und Spitzensport ein attraktives Zugpferd für den Breitensport sein soll,
3. in Erinnerung an den hohen Stellenwert des Sports im Herzen der Alpen generell und an die Anstrengungen des Vereins, seiner Organe, Funktionäre und Mitglieder speziell sowie an die Erfolge, die der Verein in vorbildlicher Weise im Bereich Fanbetreuung in den letzten Jahren unternommen und umgesetzt hat,
4. in Wahrnehmung der Verantwortung, die wir für die Bürgerinnen und Bürger, unsere Kinder und Jugendlichen, die fußballbegeisterten Menschen in unserem Land sowie alle weiteren Systempartnerinnen und -partner mit hoher Aufmerksamkeit tragen,
5. im Wissen, dass die öffentlichen Hände dazu angehalten sind, mit den von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern anvertrauten Geldern möglichst effektiv und effizient zu arbeiten,
6. im Hinblick und mit Verweis auf bereits herbeigeführten bzw. noch herbeizuführenden Beschlüsse der jeweils zuständigen Gremien in Land, Stadt, TIWAG, HYPO, OSVI und Wacker,
7. getragen vom gemeinsamen Geist, ein zukunftsfähiges, innovatives, auf den regionalen Talenten aufbauendes und wirtschaftlich darstellbares Konstrukt dauerhaft und nachhaltig schaffen zu wollen,
verständigen sich die oben genannten vertragsschließenden Teile (kurz: Parteien) auf die gegenständliche Vereinbarung.
I. V o r a u s s e t z u n g e n d e r w e i t e r e n
Z u s a m m e n a r b e i t
1. Die Zahlungen der in der Präambel 6. genannten Geldgeber stellen sich derzeit folgendermaßen dar:
Die Subventionen von Stadt und Land in der Höhe von 415.000 € gehen 1:1 zur Olympiaworld und zum Finanzamt. Ohne FC Wacker Innsbruck müsste der Steuerzahler genau so diesen Betrag zur Abdeckung des Defizits an die Olympiaworld bezahlen.
2. Die unter I.1. genannten Geldgeber haben sich allesamt bereit erklärt gegenüber der Lizenzstelle der österreichischen Bundesliga eine verbindliche Finanzierungsgarantie in Höhe von € 500.000,-- abzugeben. Dies erfolgt seitens der Stadt durch Unterfertigung dieser Vereinbarung und in Vollziehung des Gemeinderatsbeschlusses vom 04.04.2013.
3. Wacker leistet aus eigenen Mitteln im Wege eines Vorgriffs auf das Budget der kommenden Spielzeit 2013/14 zum Erhalt der nötigen Spiellizenz für die Saison 2013/14 einen Beitrag von € 200.000,--.
4. Es gilt als wohlverstanden, dass die Mittel anteilig anzusprechen sind. Liegt also der Gesamtbedarf unter € 700.000,--, dann sind die Beiträge des Konsortiums entsprechend zu reduzieren. Ein geringerer Gesamtbedarf wird daher nicht ausschließlich auf den unter I.3 genannten eigenen Beitrag Wackers angerechnet. Die Auszahlung der zusätzlichen städtischen Mittel erfolgt Zug um Zug gegen den Nachweis der Zahlungen aller anderen Geldgeber und wie vereinbart anteilig.
5. Sollten sich nachteilige Abweichungen vom geplanten Budget ergeben, die das Einhalten des unter I.3. genannten Eigenbeitrages verunmöglichen, nimmt Wacker zur Kenntnis, dass die Stadt die Jahressubvention 2013/14 in Höhe von € 40.000,-- einfriert bis das Budgetziel erreicht ist oder kürzt, wenn das Budgetziel verfehlt wird.
6. Wacker verpflichtet sich weiters, sämtliche notwendigen Maßnahmen, welche dem bei der Bundesliga eingereichten Budget für die Spielsaison 2013/14 zugrunde gelegt und bei der Besprechung im Landhaus am 19.03.2013 erläutert wurden, ehest möglich in Angriff zu nehmen.
8. Die unter I.7. genannte GmbH erhält einen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus sieben bis zwölf Personen. Über die konkrete Anzahl ist ein Konsens zwischen allen in dieser Vereinbarung (siehe I.1. und I.22.) genannten Geldgebern herzustellen.
9. Aus ihrer Mitte wählen die Mitglieder eine/n Vorsitzende/n. Ist die Personenanzahl gerade, kommt der/m Vorsitzenden ein Dirimierungsrecht zu. Die Funktionsperiode des Aufsichtsrates soll fünf Jahre betragen. Die Tätigkeit im Aufsichtsrat ist ein unentgeltliches Ehrenamt. Alle weiteren Rahmenbedingungen sind im Gesellschaftsvertrag zu regeln.
10. Die unter I.1. genannten Geldgeber erhalten das Recht, eine Person in den Aufsichtsrat zu entsenden. Kommt eine Partei ihrem Entsendungsrecht nach Aufforderung durch Wacker binnen drei Monaten nicht nach, so geht das Recht zur Entsendung einer Person auf diesen Platz für die Dauer der Aufsichtsratsperiode auf Wacker über. Alle Partei streben einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern im Aufsichtsrat an.
11. Wacker verpflichtet sich nach Ende der Spielzeit 2012/13 bis zum 30.06.2013 eine Generalversammlung des Vereins durchzuführen. In der Generalversammlung sind die in dieser Vereinbarung festgehaltenen Punkte durch das höchste willensbildende Organ Wackers zu beschließen. Sollte ein solcher Beschluss nicht gefasst werden, ist diese Vereinbarung gegenstandslos. Wir Mitglieder wurden schon einmal von der Politik Erpresst und werden uns sicher kein zweites mal erpressen lassen. Den Zeitpunkt einer Ausgliederung entscheidet ausschließlich der NEU gewählte Präsident und nicht die Politik.
13. Für den Fall, dass Wacker sportlich die Ligazugehörigkeit nicht schaffen sollte, gibt der Vorstand zu bedenken, dass auch für die Zulassung (Lizenzierung) zur zweiten Liga das Basissubventionspaket von Stadt und Land voraussetzen würde. Dies deshalb, da es bei Beibehalten dieses Punktes dem Prüfer ansonsten nicht möglich ist, diese Beträge zu bestätigen. Darüber hinaus merkt der Vorstand an, dass das Tivoli Stadion Tirol auch bei einem möglichen Abstieg Heimstätte des FC Wacker Innsbruck bleiben soll und die Kosten für die Infrastruktur gleich blieben.
14. Bis Ende 2013 verpflichtet sich Wacker der Generalversammlung neue Vereinsstatuten zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Statuten sind mit Land und Stadt rechtzeitig (das bedeutet mindestens zwei Monate vorher) abzustimmen. Inakzeptabel!
15. Darüber hinaus ist der derzeitige Wacker-Vorstand mit einer Neuausrichtung des Vereins einverstanden. Die Parteien der Vereinbarung gehen derzeit davon aus, dass auch eine komplette Erneuerung des Vereinsvorstandes möglich ist. Wurde bereits durchgeführt!
16. Wacker verspricht seinen Geschäftsführer umgehend damit zu beauftragen, einen konkreten Fünfjahresplan bis Ende September 2013 auszuarbeiten. Der Plan muss vor allem auch umsetzbare und realistische Maßnahmen enthalten, die die Kaderkosten (inkl. Betreuungspersonen und Overhead) spürbar senken. Der Plan wird Land und Stadt übermittelt, dann gemeinsam diskutiert und schließlich beschlossen. Nicht möglich, da der Geschäftsführer bereits gekündigt hat.
22. Leistungen seitens der Tirol Werbung (TW) und der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG) werden nicht im Kontext dieser Vereinbarung betrachtet.
23. Refundierungen der Kosten für Infrastruktur und Sicherheitsauflagen zwischen Land, Stadt, OSVI und Wacker sind bis Ende des 3. Quartals 2013 neu zu verhandeln. Diese Bestimmung steht nicht im Widerspruch zu Punkt I.1. Refundierung der Infrastruktur- und Sicherheitskosten: Verhandelt werden soll erst, nachdem wir Mitglieder einer Ausgliederung zugestimmt haben. Das gehört VOR einer möglichen Ausgliederung diskutiert, ausverhandelt und vertraglich besiegelt. Ansonsten geht uns Mitgliedern das einzige Druckmittel flöten.
24. Alle Parteien bemühen sich gemeinsam die relativ hohen Zahlungen an Wacker binnen der nächsten fünf Jahre um mindestens 10% zu reduzieren. Berücksichtigt man jedoch neben der erwähnten 10%igen Kürzung zusätzlich die jährlichen Inflationsraten bei der Bemessung des Budgets, verbleiben Beträge, die für ein nachhaltiges und planbares Wirtschaften nicht geeignet sind. Immerhin braucht es stets eine Deckungsreserve, um ggf. zusätzliche Ausgaben bewältigen zu können. Genau dieses Ziel wird mit dieser Vereinbarung konterkariert. Dem FC Wacker Innsbruck entstehen dadurch neue finanzielle Unsicherheiten - genau das Gegenteil von dem, was mit dieser Vereinbarung bezweckt wird.
II. D e r T i r o l e r W e g
4. Die Jahrgangsbesten der Akademie erhalten eine Kaderplatz bei einem der drei Vereine (Wacker, Wattens oder Kufstein) bzw. einen Jungprofivertrag mit Wacker. Zur Kaderreduzierung (siehe auch I.18)
Einerseits sollen es nicht mehr als 25 Spieler sein, auf der anderen Seite erhalten die jeweils Jahrgangsbesten, nicht die Bundesligareifen, einen Platz im Team. Das halte ich für schlichtweg nicht umsetzbar.
III. L a u f z e i t
1. Die Vereinbarung wird seitens der Stadt auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung ist jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ende der jährlichen Bundesligaspielzeit möglich, sofern Wacker gegen die Bestimmungen der Vereinbarung verstößt. Dem Wacker steht faktisch kein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages zu. Das ist die Erpressung im engeren Sinne.
2. Auf eine ordentliche Kündigung wird einvernehmlich für die ersten fünf Jahre ab Beginn der Bundesligaspielzeit 2013/14 von allen Seiten verzichtet.
3. Nach Ablauf der fünf Jahre (III.2.) ist eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende der jährlichen Bundesligaspielzeit ohne Angaben von Gründen jederzeit möglich. Das ist schlichtweg unakzeptabel, hier würde die Kündigung nach der Lizenzierung erfolgen.
So eine Kündigung muss im Dezember der Vorsaison ausgesprochen werden, da die Ausarbeitung für die Lizenzierung der nächsten Saison im Verein, bereits im Dezember vorbereitet wird.
IV. Z e i t s c h i e n e
So Fristen und Termine nicht ohnedies an anderen Stellen der Vereinbarung festgelegt sind, vereinbaren die Parteien, dass sie schnellstmöglich die nötigen internen Voraussetzungen für die Erfüllung dieser Vereinbarung in die Wege leiten werden.
V. S o n s t i g e s
1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung müssen schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein. Das gilt auch für den Fall, dass auf die Erforderlichkeit der Schriftlichkeit abgegangen oder darauf verzichtet werden soll.
2. Mündliche Nebenabreden bestehen keine. Sie wären auch nur dann wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten und von sämtlichen Vertragsparteien unterfertigt sind.
3. Jede Partei trägt die Kosten ihrer/seiner Beratung (etwa durch Rechtsanwälte, Steuerberater oder andere berufliche Parteienvertreter) selbst.
4. Die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung sowie aus den auf Basis der Vereinbarung in der Folge abgeschlossenen Verträgen, Erklärungen oder sonstigen Rechtsgeschäften gehen auf die jeweilige Rechtsnachfolge über.
5. Auf diese Vereinbarung findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.
6. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Vereinbarung und ihrer Durchführung ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck zur Entscheidung berufen.
7. Diese Vereinbarung wird in zweifacher Ausfertigung unterzeichnet.
VI. U n t e r f e r t i g u n g
Innsbruck, am 19.04.2013
Für die Stadt Innsbruck:
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(Mag.a Christine Oppitz-Plörer)
Bürgermeisterin
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Mitglied des Gemeinderates Mitglied des Gemeinderates
(In Vollziehung des Gemeinderatsbeschlusses vom 04.04.2013)
Innsbruck, am 19.04.2013
Für den FC Wacker Innsbruck:
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(Franz Thurner) (Kaspar Plattner)
Finanzreferent Präsident