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    blankEine Weiterentwicklung des FC Wacker Innsbruck in wirtschaftlicher und sportlicher Hinsicht ist nur dann möglich, wenn sich der Verein nicht in regelmäßigen Abständen mit einem im Vergleich zu anderen Bundesligisten mangelhaften infrastrukturellen Umfeld auseinandersetzen muss. Denn während andere Teilnehmer an der Bundesliga diverse Vorzüge der kostengünstigen Nutzung der Infrastruktur, Erschließung neuer Einnahmequellen etc. genießen können, musste sich der FC Wacker Innsbruck stets mit der Behebung solcher offensichtlichen Defizite auseinandersetzen.

    Kreativität und Innovationsfreude bedingen jedoch in erster Linie Handlungs- und Entscheidungsfreiheit im Rahmen der eigenen Geschäftsgebarung. Fehlende Entwicklungsmöglichkeiten, sowohl einnahme-, als auch ausgabeseitig, hemmten jedoch bisher ein gesundes Wachstum des FC Wacker Innsbruck.

     
                          ES REICHT!
     
    tt  Printausgabe vom Do, 13.12.2012
    Oppitz-Plörer will keinen „verstaatlichten Verein"
    Der Hilferuf von Kaspar Plattner – die TT berichtete – verhallte nicht ungehört. So konterte etwa Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer auf den Vorwurf, man würde sich im Vergleich mit anderen Landeshauptstädten zu wenig engagieren: „Wenn man alle Sponsorings heranzieht, die der Verein lukriert, dann finanziert er sich zu 80 Prozent aus öffentlichen Geldern." Damit bezog sich das Stadtoberhaupt etwa auf die Leistungen von Tiroler Wasserkraft, Kommunalbetrieben oder Stadt und Land. Das sei in der Dimension „nicht steigerungsfähig", mehr Geld sei nicht zu rechtfertigen. „Dann hätte man ja geradezu einen verstaatlichten Fußballverein. Steuergeld für den Kauf von Spielern halte ich für ausgeschlossen", schloss Oppitz-Plörer. [.....]
     

    rotekarteMit diesen Aussagen hat sich die Frau Bürgermeisterin selbst disqualifiziert.
    Sponsorenleistungen an den FC Wacker Innsbruck, sind ob Landes- oder Stadtnah, keine öffentlichen Gelder aus dem Steuertopf. Ob nun eine private AG oder eine landesnahe AG ein Sponsoring betreibt, macht für das allgemeine Steueraufkommen keinen Unterschied, denn beide unterliegen demselben Steuerrecht. Für ihr Geld bekommen sie eine entsprechende Gegenleistung. [siehe hier]

    Sponsoring basiert

    weder auf Mäzenatentum noch auf finanzieller Hilfe oder Spende, sondern auf einem gegenseitigen Vertragsgeschäft, den Austausch von Leistung und Gegenleistung. Finanzmittel, Sachleistungen und Dienstleistungen seitens des Sponsor-Gebers werden beispielsweise gegen Kommunikationsleistungen, Logo-Platzierungen, Präsenz in Medien und TV, Skyboxen, Vip-Karten, Dressenwerbung, Bandenwerbung, Spieltagspatenschaften, Präsenz auf der Homepage oder in Vereinsaussendung und ist zugleich als Betriebsausgabe abzugsfähig.

    Es ist eine Schande
    mit welchen Lügen hier schon seit der Vereinsgründung im Jahr 2002 dauernd Meinungsmanipulationen über öffentliche Steuergelder mit dem Medienpartner betrieben wird. Solche Aussagen haben nur den gezielten Zweck, das Image des Vereins in der Öffentlichkeit zu untergraben, um weiterhin mit undurchsichtigen Machenschaften den Verein in Geiselhaft zu halten.

     

     
    Die neuen Herren vom FC Wacker Innsbruck,
    die sich am 2. August 2013 bei der außerordentlichen Generalversammlung im Kongresshaus zur Wahl stellen:

    Josef Gunsch (Präsident): 38 Jahre, Geschäftsführer und Gesellschafter des erfolgreichen Infrarot-Kabinen-Herstellers blank"Physiotherm".
    Peter Margreiter (Marketing): 38 Jahre, Marketingchef bei Physiotherm.
    Manfred Waldauf (Finanzen): 38 Jahre, Prokurist bei Physiotherm (Finanzen).
    Andreas Perger (Infrastruktur Stadion): 42 Jahre, Hotelier in Innsbruck (Leipziger Hof, Basic Hotels), war schon 2004-2007 blankVorstand unter Obmann Stocker
    Georg Hetzenauer (Vertrieb): 37 Jahre, Geschäftsführer der Veranstaltungsagentur AlpEvents.

     

    blankvfghblankDer Verfassungsgerichtshof hat im Zuge des Verfahrens um die Vergabe der Fernsehrechte in Österreich am 20.12.2005 feststellte, dass die österreichische Bundesliga im öffentlichen Interesse steht, dadurch ist der Bundesligaverein FC Wacker Innsbruck ein Teil der Gesellschaft. Die Aufgabe der Politik ist daher, für die notwendigen Rahmenbedingungen zu sorgen, damit im Sinne des Breitensports auch Spitzensport möglich ist. Dies kann aber nicht die Legitimation dafür sein, den FC Wacker Innsbruck als politische Vorfeldorganisationen zu benützen oder in deren Netzwerke zu vereinnahmen.

     
     
    Zur Situation der politischen Vereinbarung:

    Von Landesseite

    wurde bereits mit LH. Platter und mit dem seit Mai neuen Sportlandesrat Geisler (ÖVP) auf sachlicher vernünftiger Basis beiderseits, ohne medialer Ausschlachtung und ohne die vom Vorgänger LR. Pupp (SPÖ) geforderten unsinnigen Bedingungen insoweit gelöst, dass der neuen Präsidentenmannschaft seitens des Landes vernünftigerweise Zeit gegeben wird und nicht auf die sofortige Umsetzung gedrängt wird. Daher steht hier das Sponsoring der TIWAG und HYPO sowie der OSVI nicht mehr zur Diskussion.

    Bei der Stadt
    wird die Situation im Rathaus über den Medienpartner in der Öffentlichkeit weiterhin in vollen Zügen ausgeschlachtet, obwohl die Leistung der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) nicht im Kontext dieser Vereinbarung betrachtet werden, bleibt für die Innsbrucker Politik nichts übrig, das dieses Sinn- leere politisches Geplänkel in den Medien rechtfertigt.
     

    V e r e i n b a r u n g

    über die Subventionierung und das Sponsoring
    des Vereins FC Wacker Innsbruck
    ab Ende Bundesligaspielzeit 2012/13

     
    abgeschlossen zwischen

    1. Stadt Innsbruck (kurz Stadt)
    blankvertreten durch Bürgermeisterin
    Mag.a Christine Oppitz-Plörer
    Maria-Theresien-Straße 18
    6020 Innsbruck

    und

    2. FC Wacker Innsbruck (kurz Wacker)
    blank(ZVR 180936836)
    vertreten durch Präsidenten
    Kaspar Plattner und
    Finanzreferenten Franz Thurner
    Stadionstraße 1b
    6020 Innsbruck

    wie folgt:

    P r ä a m b e l

    1. Eingedenk der hundertjährigen Tradition, der sportlichen Erfolge (u.a. zehnfacher Landesmeister, siebenfacher Cupsieger u.v.m.), des hohen Grades an Identifizierung breiter Teile der fußballbegeisterten Tiroler Bevölkerung mit dem Verein Wacker,


    2. im Bewusstsein, dass Breitensport eine wesentliche Voraussetzung für Spitzensport darstellt und Spitzensport ein attraktives Zugpferd für den Breitensport sein soll,

    3. in Erinnerung an den hohen Stellenwert des Sports im Herzen der Alpen generell und an die Anstrengungen des Vereins, seiner Organe, Funktionäre und Mitglieder speziell sowie an die Erfolge, die der Verein in vorbildlicher Weise im Bereich Fanbetreuung in den letzten Jahren unternommen und umgesetzt hat,

    4. in Wahrnehmung der Verantwortung, die wir für die Bürgerinnen und Bürger, unsere Kinder und Jugendlichen, die fußballbegeisterten Menschen in unserem Land sowie alle weiteren Systempartnerinnen und -partner mit hoher Aufmerksamkeit tragen,

    5. im Wissen, dass die öffentlichen Hände dazu angehalten sind, mit den von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern anvertrauten Geldern möglichst effektiv und effizient zu arbeiten,

    6. im Hinblick und mit Verweis auf bereits herbeigeführten bzw. noch herbeizuführenden Beschlüsse der jeweils zuständigen Gremien in Land, Stadt, TIWAG, HYPO, OSVI und Wacker,

    7. getragen vom gemeinsamen Geist, ein zukunftsfähiges, innovatives, auf den regionalen Talenten aufbauendes und wirtschaftlich darstellbares Konstrukt dauerhaft und nachhaltig schaffen zu wollen,

    verständigen sich die oben genannten vertragsschließenden Teile (kurz: Parteien) auf die gegenständliche Vereinbarung.



    I.  V o r a u s s e t z u n g e n   d e r   w e i t e r e n
    Z u s a m m e n a r b e i t


    1. Die Zahlungen der in der Präambel 6. genannten Geldgeber stellen sich derzeit folgendermaßen dar:

    • Land:     € 210.000,--
    • Stadt:     € 205.000,--
    • TIWAG:  € 800.000,--
    • HYPO:   € 400.000,--
    • OSVI:    € 300.000,--

    anmerkung
    Die Subventionen von Stadt und Land in der Höhe von 415.000 € gehen 1:1 zur Olympiaworld und zum Finanzamt. Ohne FC Wacker Innsbruck müsste der Steuerzahler genau so diesen Betrag zur Abdeckung des Defizits an die Olympiaworld bezahlen.

    2. Die unter I.1. genannten Geldgeber haben sich allesamt bereit erklärt gegenüber der Lizenzstelle der österreichischen Bundesliga eine verbindliche Finanzierungsgarantie in Höhe von € 500.000,-- abzugeben. Dies erfolgt seitens der Stadt durch Unterfertigung dieser Vereinbarung und in Vollziehung des Gemeinderatsbeschlusses vom 04.04.2013.

    3. Wacker leistet aus eigenen Mitteln im Wege eines Vorgriffs auf das Budget der kommenden Spielzeit 2013/14 zum Erhalt der nötigen Spiellizenz für die Saison 2013/14 einen Beitrag von € 200.000,--.

    4. Es gilt als wohlverstanden, dass die Mittel anteilig anzusprechen sind. Liegt also der Gesamtbedarf unter € 700.000,--, dann sind die Beiträge des Konsortiums entsprechend zu reduzieren. Ein geringerer Gesamtbedarf wird daher nicht ausschließlich auf den unter I.3 genannten eigenen Beitrag Wackers angerechnet. Die Auszahlung der zusätzlichen städtischen Mittel erfolgt Zug um Zug gegen den Nachweis der Zahlungen aller anderen Geldgeber und wie vereinbart anteilig.

    5. Sollten sich nachteilige Abweichungen vom geplanten Budget ergeben, die das Einhalten des unter I.3. genannten Eigenbeitrages verunmöglichen, nimmt Wacker zur Kenntnis, dass die Stadt die Jahressubvention 2013/14 in Höhe von € 40.000,-- einfriert bis das Budgetziel erreicht ist oder kürzt, wenn das Budgetziel verfehlt wird.

    6. Wacker verpflichtet sich weiters, sämtliche notwendigen Maßnahmen, welche dem bei der Bundesliga eingereichten Budget für die Spielsaison 2013/14 zugrunde gelegt und bei der Besprechung im Landhaus am 19.03.2013 erläutert wurden, ehest möglich in Angriff zu nehmen.

     
    anmerkung Betrifft alles die Ausgliederung.
    7. Wacker bemüht sich bis Ende des Jahres 2013 den Profibetrieb in eine eigene Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach dem GmbHG auszugliedern. Es gilt als wohlverstanden, dass der alleinige Gesellschafter der zu gründenden GmbH Wacker sein wird. Auf Grund der Vorgaben der österreichischen Bundesliga ist und bleibt Wacker als Verein Inhaber der Spiellizenz. Das Geschäftsjahr der GmbH entspricht einer Spielsaison (unterjähriges Geschäftsjahr 01.07. bis 30.06. eines jeden Jahres.)

    8. Die unter I.7. genannte GmbH erhält einen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus sieben bis zwölf Personen. Über die konkrete Anzahl ist ein Konsens zwischen allen in dieser Vereinbarung (siehe I.1. und I.22.) genannten Geldgebern herzustellen.

    9. Aus ihrer Mitte wählen die Mitglieder eine/n Vorsitzende/n. Ist die Personenanzahl gerade, kommt der/m Vorsitzenden ein Dirimierungsrecht zu. Die Funktionsperiode des Aufsichtsrates soll fünf Jahre betragen. Die Tätigkeit im Aufsichtsrat ist ein unentgeltliches Ehrenamt. Alle weiteren Rahmenbedingungen sind im Gesellschaftsvertrag zu regeln.

    10. Die unter I.1. genannten Geldgeber erhalten das Recht, eine Person in den Aufsichtsrat zu entsenden. Kommt eine Partei ihrem Entsendungsrecht nach Aufforderung durch Wacker binnen drei Monaten nicht nach, so geht das Recht zur Entsendung einer Person auf diesen Platz für die Dauer der Aufsichtsratsperiode auf Wacker über. Alle Partei streben einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern im Aufsichtsrat an.

    11. Wacker verpflichtet sich nach Ende der Spielzeit 2012/13 bis zum 30.06.2013 eine Generalversammlung des Vereins durchzuführen. In der Generalversammlung sind die in dieser Vereinbarung festgehaltenen Punkte durch das höchste willensbildende Organ Wackers zu beschließen. Sollte ein solcher Beschluss nicht gefasst werden, ist diese Vereinbarung gegenstandslos.
    anmerkung Wir Mitglieder wurden schon einmal von der Politik Erpresst und werden uns sicher kein zweites mal erpressen lassen. Den Zeitpunkt einer Ausgliederung entscheidet ausschließlich der NEU gewählte Präsident und nicht die Politik.

     

     
    anmerkung Ist nicht mehr relevant, da der Verein die Lizenz erhalten hat und weiterhin in der Bundesliga spielt!
    12. Im Fall, dass keine Lizenzierung für die Bundesliga zu erwirken ist oder der sportliche Erfolg Wackers einen Abstieg mit sich bringt, behält es sich die Stadt vor, die einen Teil der unter I.1. und I.2. genannten Zahlungen mit den künftigen Subventionen in der kommenden Spielzeit gegenzurechnen. Zudem sind die unter I.1. genannten Beträge neu zu verhandeln.

    13. Für den Fall, dass Wacker sportlich die Ligazugehörigkeit nicht schaffen sollte, gibt der Vorstand zu bedenken, dass auch für die Zulassung (Lizenzierung) zur zweiten Liga das Basissubventionspaket von Stadt und Land voraussetzen würde. Dies deshalb, da es bei Beibehalten dieses Punktes dem Prüfer ansonsten nicht möglich ist, diese Beträge zu bestätigen. Darüber hinaus merkt der Vorstand an, dass das Tivoli Stadion Tirol auch bei einem möglichen Abstieg Heimstätte des FC Wacker Innsbruck bleiben soll und die Kosten für die Infrastruktur gleich blieben.

     

    14. Bis Ende 2013 verpflichtet sich Wacker der Generalversammlung neue Vereinsstatuten zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Statuten sind mit Land und Stadt rechtzeitig (das bedeutet mindestens zwei Monate vorher) abzustimmen.
    anmerkung Inakzeptabel!

    15. Darüber hinaus ist der derzeitige Wacker-Vorstand mit einer Neuausrichtung des Vereins einverstanden. Die Parteien der Vereinbarung gehen derzeit davon aus, dass auch eine komplette Erneuerung des Vereinsvorstandes möglich ist.
    anmerkung Wurde bereits durchgeführt!

    16. Wacker verspricht seinen Geschäftsführer umgehend damit zu beauftragen, einen konkreten Fünfjahresplan bis Ende September 2013 auszuarbeiten. Der Plan muss vor allem auch umsetzbare und realistische Maßnahmen enthalten, die die Kaderkosten (inkl. Betreuungspersonen und Overhead) spürbar senken. Der Plan wird Land und Stadt übermittelt, dann gemeinsam diskutiert und schließlich beschlossen.
    anmerkung Nicht möglich, da der Geschäftsführer bereits gekündigt hat.

     
    anmerkung Bezieht sich auf die Ausgliederung (siehe I.7 bis I.11)
    17. Es gilt als wohlverstanden, dass in der zu gründenden GmbH und vergleichbar dazu auch im Verein folgende Grundlagen und Instrumente mit 01.01.2014 durch die dafür zuständigen Gremien beschlossen sind:

    • Gesellschaftsvertrag
    • Geschäftsordnung für die Geschäftsführung
    • Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat
    • Geschäftsordnung für den sportlichen Bereich
    • Internes Kontrollsystem (IKS)
    • Workflow über die laufende Kontrolle der wirtschaftlichen Gebarung von Verein und GmbH
    • Reporting an Aufsichtsrat, Parteien der Vereinbarung sowie Vorstand und RechnungsprüferInnen des Vereins (mindestens einmal pro Quartal)
    • Jahresbericht und Jahresabschluss
    • Mittelfristige Finanzplanung
    • Mittelfristiger Strategieplan
    • Laufend/fortzuschreiben: Konzept zur Fanbetreuung
    • Laufend/fortzuschreiben: Konzept zu den Schwerpunkten Nachwuchs-, Jugend- und Frauenfußball

     

    18. Die Stadt nimmt zur Kenntnis, dass Wacker den Kader bis 31.07.2013 auf fünfundzwanzig (25) Spieler reduzieren will.
    anmerkung Zur Kaderreduzierung (siehe auch II.4)
    Einerseits sollen es nicht mehr als 25 Spieler sein, auf der anderen Seite erhalten die jeweils Jahrgangsbesten, nicht die Bundesligareifen, einen Platz im Team. Das halte ich für schlichtweg nicht umsetzbar.


    19. Die Stadt nimmt ebenfalls zur Kenntnis, dass Wacker gewillt ist künftig verstärkt Kindern, Jugendlichen und gemeinnützigen Vereinen zu sehr günstigen Konditionen die Südtribüne des Tivoli-Stadions zugänglich zu machen und das Ticketing zu verbessern (vor allem im Hinblick auf Freikartenkontingente für Sponsoren).
    anmerkung Günstige Konditionen auf der Südtribüne: Wer zahlt? Der Verein. Wer auch sonst. Muss ich mehr sagen? Kosten sollen reduziert werden, der Kader geschrumpft. Aber gleichzeitig sollen für solch einen Schwachsinn zusätzliche Mittel ausschließlich vom Verein bereitgestellt werden. Inakzeptabel.

    20. Wacker verpflichtet sich, die Fanarbeit unter dem Titel „Fanarbeit Innsbruck - Sozialarbeit mit Fußballfans" fortzuführen und zu intensivieren.
    anmerkung Innsbruck hat bereits bewiesen, dass mit weitsichtigen Entscheidungen sinnvolles bewirkt werden kann. Die bereits vor über einem Jahr installierte und von der Öffentlichkeit unterstützte „Fanarbeit Innsbruck – Sozialarbeit mit Fußballfans" ist die erste ihrer Art in Österreich. Mit Hilfe eines Sozialarbeiters erhalten Anhänger des FC Wacker Innsbruck fundierte Unterstützung in Problemlagen und profitieren zudem von einer Vielzahl an sozialarbeiterischen Angeboten. So werden Konflikte vermieden, bevor sie entstehen.

    21. Derzeit genießt Wacker kein sehr positives Image. Daher wird Wacker eine Charmeoffensive starten - für das ganze Land Tirol, Südtirol und unter Einbeziehung des Tiroler Fußballverbandes (TFV) und anderer Sport(dach)verbände.
    anmerkung Wir engagieren uns seit Jahren im Bereich Antirassismus, Integration, Nachwuchsförderung und vielen anderen Bereichen. Ich verstehe nicht, was nun anders oder besser werden soll. Das ist reiner Populismus.

    22. Leistungen seitens der Tirol Werbung (TW) und der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG) werden nicht im Kontext dieser Vereinbarung betrachtet.

    23. Refundierungen der Kosten für Infrastruktur und Sicherheitsauflagen zwischen Land, Stadt, OSVI und Wacker sind bis Ende des 3. Quartals 2013 neu zu verhandeln. Diese Bestimmung steht nicht im Widerspruch zu Punkt I.1.
    anmerkung Refundierung der Infrastruktur- und Sicherheitskosten: Verhandelt werden soll erst, nachdem wir Mitglieder einer Ausgliederung zugestimmt haben. Das gehört VOR einer möglichen Ausgliederung diskutiert, ausverhandelt und vertraglich besiegelt. Ansonsten geht uns Mitgliedern das einzige Druckmittel flöten.

    24. Alle Parteien bemühen sich gemeinsam die relativ hohen Zahlungen an Wacker binnen der nächsten fünf Jahre um mindestens 10% zu reduzieren.
    anmerkung Berücksichtigt man jedoch neben der erwähnten 10%igen Kürzung zusätzlich die jährlichen Inflationsraten bei der Bemessung des Budgets, verbleiben Beträge, die für ein nachhaltiges und planbares Wirtschaften nicht geeignet sind. Immerhin braucht es stets eine Deckungsreserve, um ggf. zusätzliche Ausgaben bewältigen zu können. Genau dieses Ziel wird mit dieser Vereinbarung konterkariert. Dem FC Wacker Innsbruck entstehen dadurch neue finanzielle Unsicherheiten - genau das Gegenteil von dem, was mit dieser Vereinbarung bezweckt wird.

     
    anmerkung Bezieht sich auf die Ausgliederung (siehe I.7 bis I.11)
    25. Jedenfalls bis zur Gründung der GmbH (siehe I.7.) dürfen in der Geschäftsführung, die sich maßgeblich um das Zustandekommen dieser Vereinbarung bemüht hat, keine personellen Änderungen vorgenommen werden.
     


    II.  D e r   T i r o l e r   W e g

     
    minibleistift
    Der Traum vom „Tiroler Weg":

    "Man hat hier in Tirol immer Angst vor einem Tiroler Identitätsverlust, daher wird bei uns nie was Großes entstehen"
    Ernst Happel, 1990

    Der „Tiroler Weg" ist nicht alles:
    Fußball lebt von Konkurrenz und natürlicher Auslese. Eine per Dekret verordnete Kaderreduktion oder die übertriebene Fokussierung auf ausschließlich Tiroler Akteure auf und neben dem Platz behindern eine gesunde Entwicklung des FC Wacker Innsbruck. Vielmehr braucht der Verein jene Freiheit und Sicherheit, seine eigenen Mittel zielgerecht einsetzen zu können und zu dürfen. Besonders im Lizenzspielerbereich ist der FC Wacker Innsbruck ohnehin bereits durch Vorgaben der Bundesliga und des ÖFB zur Nachwuchsarbeit in seinem Wirken beschränkt. Die verbliebenen Handlungsfelder im Bereich der Personalakquise (beispielsweise im Club Management) sollten somit dazu genutzt werden, ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen. Schon jetzt überzeugen rund um den Tiroler Traditionsverein viele Menschen ohne Tiroler Herkunft durch ihre Leistung, oftmals mit einem unglaublichen Ausmaß an Identifikation und Begeisterung. Wir sind nicht umsonst in allen 9 Bundesländer mit Mitglieder vertreten. Offenheit für jeden, der sich für unseren Verein einsetzen möchte, prägt unser Grundverständnis und ist auch Bestandteil der Philosophie des FC Wacker Innsbruck. Jene Offenheit muss uns auch zukünftig auszeichnen. Die Verantwortung gegenüber dem Tiroler Fußball einerseits und dem Bekenntnis zu Offenheit und Toleranz dem Unbekannten andererseits sind für uns kein Widerspruch. Im Gegenteil sollen sie im gegenseitigen Wechselspiel eine befruchtende Wirkung entfalten und unseren Verein stärker und konkurrenzfähiger machen. Das ist jener Tiroler Weg, von dessen erfolgreichem Verlauf wir zutiefst überzeugt sind.
     

    1. Alle Parteien haben es sich zum Ziel gesetzt, die Abwanderung der besten Tiroler Fußballtalente hintanzuhalten.
    anmerkung Nicht der beste, sondern der mit der Bundesligareife und dieses Urteil bleibt den Sportverantwortlichen im Verein vorbehalten!

    2. Daher verpflichtet sich Wacker bis Ende 2013 einen Kooperationsvertrag zwischen Wacker, Wattens und Kufstein, dem Tiroler Fußballverband (TFV) und der Fußballakademie in den Bereichen Nachwuchs und Amateure auszuarbeiten.

    3. Der Kooperationsvertrag ist so rechtzeitig mit Land, Stadt und TFV abzustimmen, dass er spätestens zur Jahresmitte 2014 unterzeichnet werden kann.

    4. Die Jahrgangsbesten der Akademie erhalten eine Kaderplatz bei einem der drei Vereine (Wacker, Wattens oder Kufstein) bzw. einen Jungprofivertrag mit Wacker.
    anmerkung Zur Kaderreduzierung (siehe auch I.18)
    Einerseits sollen es nicht mehr als 25 Spieler sein, auf der anderen Seite erhalten die jeweils Jahrgangsbesten, nicht die Bundesligareifen, einen Platz im Team. Das halte ich für schlichtweg nicht umsetzbar.

    III.  L a u f z e i t


    1. Die Vereinbarung wird seitens der Stadt auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung ist jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ende der jährlichen Bundesligaspielzeit möglich, sofern Wacker gegen die Bestimmungen der Vereinbarung verstößt.
    anmerkung Dem Wacker steht faktisch kein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages zu. Das ist die Erpressung im engeren Sinne.

    2. Auf eine ordentliche Kündigung wird einvernehmlich für die ersten fünf Jahre ab Beginn der Bundesligaspielzeit 2013/14 von allen Seiten verzichtet.

    3. Nach Ablauf der fünf Jahre (III.2.) ist eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende der jährlichen Bundesligaspielzeit ohne Angaben von Gründen jederzeit möglich.
    anmerkung Das ist schlichtweg unakzeptabel, hier würde die Kündigung nach der Lizenzierung erfolgen.
    So eine Kündigung muss im Dezember der Vorsaison ausgesprochen werden, da die Ausarbeitung für die Lizenzierung der nächsten Saison im Verein, bereits im Dezember vorbereitet wird.

    IV.  Z e i t s c h i e n e

    So Fristen und Termine nicht ohnedies an anderen Stellen der Vereinbarung festgelegt sind, vereinbaren die Parteien, dass sie schnellstmöglich die nötigen internen Voraussetzungen für die Erfüllung dieser Vereinbarung in die Wege leiten werden.

     

    V.  S o n s t i g e s

    1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung müssen schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein. Das gilt auch für den Fall, dass auf die Erforderlichkeit der Schriftlichkeit abgegangen oder darauf verzichtet werden soll.

    2. Mündliche Nebenabreden bestehen keine. Sie wären auch nur dann wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten und von sämtlichen Vertragsparteien unterfertigt sind.

    3. Jede Partei trägt die Kosten ihrer/seiner Beratung (etwa durch Rechtsanwälte, Steuerberater oder andere berufliche Parteienvertreter) selbst.

    4. Die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung sowie aus den auf Basis der Vereinbarung in der Folge abgeschlossenen Verträgen, Erklärungen oder sonstigen Rechtsgeschäften gehen auf die jeweilige Rechtsnachfolge über.

    5. Auf diese Vereinbarung findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.

    6. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Vereinbarung und ihrer Durchführung ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck zur Entscheidung berufen.

    7. Diese Vereinbarung wird in zweifacher Ausfertigung unterzeichnet.



    VI.  U n t e r f e r t i g u n g

     

    Innsbruck, am 19.04.2013

    Für die Stadt Innsbruck:

     

    ................................................
    (Mag.a Christine Oppitz-Plörer)
    Bürgermeisterin

     

    ...............................................                                                                                                           ...............................................
    Mitglied des Gemeinderates                                                                                                                 Mitglied des Gemeinderates


    (In Vollziehung des Gemeinderatsbeschlusses vom 04.04.2013)


    Innsbruck, am 19.04.2013

    Für den FC Wacker Innsbruck:



    ...............................................                                                                                                          ...............................................
    (Franz Thurner)                                                                                                                                (Kaspar Plattner)
    Finanzreferent                                                                                                                                   Präsident